Gründen mit Förderung
Welche Förderung passt zu deiner Lage?
AVGS-Coaching, Gründungszuschuss und die Programme von Bund, Land und Kommune — hier an einer Stelle. Jedes hat eigene Regeln, fast alle eine gemeinsame: Der Antrag kommt vor dem Start.
Bevor es losgeht
Zwei Leistungen, zwei Gesetze — unabhängig voneinander.
AVGS-Coaching und Gründungszuschuss werden ständig verwechselt oder für dasselbe gehalten. Sie sind zwei verschiedene Leistungen der Agentur für Arbeit mit eigenen Voraussetzungen. Du kannst das eine ohne das andere bekommen.
AVGS-Coaching
Bezahlt deine Vorbereitung auf die Selbstständigkeit.
- Das Geld geht an den zugelassenen Bildungsträger, nicht an dich.
- Möglich für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende.
- Arbeitslosengeld ist keine Voraussetzung — die Meldung als arbeitsuchend genügt.
- Für dich kostenfrei: kein Eigenanteil, keine Vorkasse.
Gründungszuschuss
Bezahlt deinen Lebensunterhalt in den ersten Monaten.
- Das Geld geht an dich persönlich.
- Nur mit Arbeitslosengeld I und noch mindestens 150 Tagen Restanspruch.
- Sechs Monate dein Arbeitslosengeld plus 300 €, danach auf Antrag neun Monate 300 €.
- Ein Coaching ist dafür nicht vorgeschrieben — die fachkundige Stellungnahme dagegen schon.
Zusammen sind sie am stärksten — nötig ist es nicht.
Wer beides bekommt, lässt sich das Coaching bezahlen, in dem Businessplan, Finanzplan und Stellungnahme für den Zuschuss entstehen. Das ist der bequemste Weg, aber kein Muss: Du kannst den Gründungszuschuss ohne jedes Coaching beantragen, und du kannst ein AVGS-Coaching machen, ohne je einen Gründungszuschuss zu beantragen — etwa nach dem Studium, mit Bürgergeld oder wenn die 150 Tage nicht mehr reichen.
Beides sind Ermessensleistungen: Einen Rechtsanspruch gibt es auf keine von beiden, die Entscheidung trifft deine Vermittlungsfachkraft. Genau deshalb entscheidet die Qualität der Unterlagen.
Du bist Finanz- oder Versicherungsvermittler und willst vom Nebenberuf in die Hauptberuflichkeit? Dafür gibt es eine eigene Seite.
Der ganze Zusammenhang
Wie Gutschein, Coaching und Zuschuss zusammenhängen.
Zwei Leistungen, eine Kette: Der Gutschein bezahlt das Coaching, im Coaching entstehen die Unterlagen, und ohne diese Unterlagen gibt es keinen Zuschuss.
Voraussetzung
Wer infrage kommt
Arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht. Für den Zuschuss zusätzlich: Arbeitslosengeld I mit 150 Tagen Restanspruch.
Die Agentur entscheidetBewilligt — oder nicht
Bewilligt
Coaching kostenfrei
Kein Eigenanteil, keine Vorkasse.
Abgelehnt
Coaching als Selbstzahler
Gleicher Weg, eigene Rechnung.
Beide Wege führen weiter
Ergebnis
Drei Unterlagen entstehen
Businessplan, Finanzplan und die fachkundige Stellungnahme.
Das Geld
Gründungszuschuss beantragen
Vor dem Start. Sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 €, danach neun Monate 300 €.
Alles zum Gründungszuschuss
Der Gutschein ist kein Automatismus für den Zuschuss, und der Zuschuss setzt keinen Gutschein voraus — beides sind eigene Entscheidungen der Agentur, einen Rechtsanspruch gibt es auf keines von beiden. Wird der Gutschein abgelehnt, endet der Weg trotzdem nicht: Gründungspaket zum Festpreis: 1.490 €. Darin sind Businessplan, Finanzplan und Lebensunterhaltsberechnung enthalten. Die fachkundige Stellungnahme unterschreibt eine unabhängige Stelle und wird dort gesondert beauftragt — bei avalia für 141,61 € (119 € zzgl. USt.), bei Kammer oder Steuerberater marktüblich 150 bis 800 €. Rechtsgrundlagen: § 45 SGB III für den Gutschein, §§ 93, 94 SGB III für den Zuschuss, die Stellungnahme nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III.
Drei Ebenen
Wer fördert was.
- Bund
Agentur für Arbeit, Jobcenter, BAFA, KfW
Gründungszuschuss und AVGS-Coaching für Arbeitslose, Einstiegsgeld mit Bürgergeld, Zuschüsse zu Unternehmensberatung und Weiterbildung (KOMPASS) und Förderkredite für Gründung und die ersten Jahre.
- Land
In NRW: Beratungsprogramm Wirtschaft und NRW.BANK
Zuschüsse zur Gründungsberatung vor dem Start und Förderkredite der Landesförderbank. Jedes Bundesland hat eigene Programme.
- Kommune
Wirtschaftsförderung, Startercenter, Kammern
Kostenlose Erstberatung, Kontakte und regionale Programme. Selten Geld, oft der schnellste Weg zur richtigen Anlaufstelle.
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Wobei ich helfe
Förderung ist Papierarbeit. Die machen wir zusammen.
- Einordnen, welcher Weg für dich zuerst kommt, und in welcher Reihenfolge
- Businessplan und Finanzplan, so dass Agentur, Jobcenter und Bank sie verstehen
- Die fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss über den Träger
- Vorbereitung auf das Gespräch mit Vermittler, Förderstelle oder Bank
Zuschuss zur Beratung
Für viele Selbstständige übernimmt der Staat einen Teil der Kosten für Beratung oder Weiterbildung, zum Beispiel über das BAFA oder KOMPASS. Ob das für dich und eine Begleitung bei mir infrage kommt, klären wir im Erstgespräch.
Wie viel dein Geschäft mindestens bringen muss, rechnest du vorab mit dem kostenlosen Finanzplan-Rechner.
Was ich nicht tue: Kredite vermitteln oder eine Bewilligung versprechen. Darüber entscheidet allein die Förderstelle.
Stand: September 2026. Förderprogramme ändern sich; maßgeblich sind die Richtlinien der Förderstellen. Einen vollständigen Überblick gibt die Förderdatenbank des Bundes.
Welcher Weg zuerst kommt, klären wir in 30 Minuten.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf deine Lage, legen die Reihenfolge fest und klären, welche Unterlagen du brauchst.
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